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Bundesfrei­willigendienst

Zeit, das Richtige zu tun.

Wie können wir helfen?

Für andere engagieren und soziale Berufe kennenlernen

Etwas für andere Menschen tun? Nach der Schule praktische Erfahrungen im Berufsleben sammeln? Interesse,
sich in neuen Arbeitsgebieten auszuprobieren?

Dann ist der Bundesfreiwilligendienst, kurz BFD, genau richtig für dich!

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein sozialer Lerndienst für alle Generationen. Wir bieten interessante Einsatzfelder
für junge Freiwillige von 16 bis 27 Jahren (u27), aber auch für interessierte Personen ab 27 Jahren (27plus).
Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung und ab 27-Jährige haben die Möglichkeit, in Teilzeit tätig zu werden.
Die Regeldauer beträgt 12 Monate (mind. 6 Monate, max. 24 Monate).

Die Vorteile liegen auf der Hand: BFDler, „Bufdis“, sammeln wichtige praktische Erfahrungen und Kenntnisse –
eine Orientierungsphase, in der man ein Taschengeld erhält und versichert ist. In einer Bewerbung bei einem möglichen
Arbeitgeber macht sich der Verweis auf den Bundesfreiwilligendienst natürlich auch gut. Es kommt oft vor,
dass BFDlern die Arbeit bei uns so gefällt, dass sie sich später ganz für den Pflegeberuf entscheiden.  

Menschen ab 27 können bei uns im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes ein neues berufliches Aufgabenfeld
kennenlernen. Das bietet auch die Chance auf einen beruflichen Neuanfang. 

www.bundesfreiwilligendienst.de
www.bfd-paderborn.de

Wer den BFD absolvieren möchte, sollte:

  • Lust haben, sich auzuprobieren und Erfahrungen im Bereich Pflege und Betreuung zu sammeln
  • Freude daran haben, in einem sozialen Bereich zu arbeiten
  • bereit sein, an einer sozialen Aufgabe ganztägig mitzuarbeiten
  • in der Lage sein, Verantwortung zu übernehmen

Folgende Leistungen erhalten Sie im BFD:

  • Taschengeld
    Die Freiwilligen vereinbaren mit der Einsatzstelle die Höhe des Taschengeldes. Der Höchstbetrag liegt derzeit bei 426 Euro. Arbeitskleidung, Unterkunft und Verpflegung können von der Einsatzstelle gestellt oder entsprechende Geldersatzleistungen gewährt werden.
  • Sozialversicherung
    Die Beiträge zur Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen die Einsatzstellen.
    Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Bundesfreiwilligendienst leisten, können Kindergeld bzw.steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
  • Urlaub
    Der Urlaubsanspruch wird in der BFD-Vereinbarung individuell geregelt. 
  • Pädagogische Begleitung
    Eine Fachkraft (Anleitung) betreut die Freiwilligen. Zusätzlichen nehmen die Freiwilligen an Bildungsseminaren teil. Alle Seminare sind für die Freiwilligen kostenfrei.
  • Qualifiziertes Zeugnis
    Nach Abschluss des BFD erhalten die Freiwilligen ein qualifiziertes Zeugnis und eine Dienstzeitbescheinigung.
  • Freiwilligendienst-Ausweis
    Für Freiwillige gibt es bundesweit viele Vergünstigungen, z.B. Ermäßigungen bei Fahrkarten, im Museum, Schwimmbad oder Kino.
    Entsprechende Angebote in deiner Region findest du hier....

Bewirb dich direkt online in unserem Bewerbungsportal oder per Mail